Ratgeber

Was ist meine Immobilie wert? Die drei Wege zum Wert

„Was ist mein Haus wert?" ist die Frage, die ich am häufigsten höre – und die unseriöseste Antwort darauf ist eine schnelle Zahl. Denn welcher Wert herauskommt, hängt davon ab, nach welchem Verfahren gerechnet wird und wofür Sie die Zahl brauchen.

Die drei anerkannten Verfahren

Die Verfahren sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt. In der Praxis wird häufig mehr als eines gerechnet und das Ergebnis gegeneinander geprüft.

Was der Bodenrichtwert leistet – und was nicht

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen aus echten Kaufverträgen abgeleitet und sind in Hamburg über das Boris-Portal öffentlich einsehbar. Sie sind ein guter Anhaltspunkt für den Grundstücksanteil – aber es sind Durchschnittswerte für eine ganze Zone. Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und Ausrichtung Ihres konkreten Grundstücks stecken darin nicht. Gerade im Hamburger Osten, wo Grundstücke innerhalb einer Zone stark schwanken, liegt hier oft die größte Abweichung.

Warum die Zahl vom Zweck abhängt

Für einen Verkauf brauchen Sie einen marktgerechten Angebotspreis. Für eine Erbauseinandersetzung oder eine Scheidung brauchen Sie einen Stichtagswert, den alle Beteiligten akzeptieren. Für das Finanzamt gelten wiederum die Bewertungsregeln des Bewertungsgesetzes. Diese Zahlen dürfen auseinanderliegen, ohne dass eine davon falsch ist.

Online-Bewertung, Makler-Einschätzung, Gutachten

Eine Online-Bewertung liefert in Minuten eine erste Orientierung aus Marktdaten – sie kennt aber weder den Zustand Ihres Bads noch den Lärm von der Hauptstraße. Meine Werteinschätzung vor Ort schließt genau diese Lücke und ist für Sie kostenlos. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB dagegen erstellt ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger; es kostet Geld, ist dafür aber vor Gericht und gegenüber Behörden belastbar. Ich erstelle keine Verkehrswertgutachten – wenn Sie eines brauchen, sage ich Ihnen das und nenne Ihnen jemanden.

Dieser Beitrag erklärt die üblichen Verfahren allgemein und ersetzt weder ein Wertgutachten noch eine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Fragen zu Ihrem konkreten Fall?

Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – die erste Einschätzung ist immer kostenlos.