Ratgeber

Immobilie mit laufendem Kredit verkaufen – so funktioniert es

Die meisten Immobilien werden verkauft, bevor das Darlehen getilgt ist. Das ist völlig üblich und kein Hindernis – es muss nur sauber abgewickelt werden.

Die Grundschuld bleibt zunächst im Grundbuch

In Abteilung III steht die Grundschuld der Bank. Sie wird nicht vor dem Verkauf gelöscht, sondern im Rahmen der Kaufabwicklung: Der Notar holt bei der Bank eine Löschungsbewilligung ein, die er treuhänderisch verwahrt und erst verwendet, wenn die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst ist. Der Käufer zahlt also einen Teil des Kaufpreises direkt an Ihre Bank, den Rest an Sie.

Vorfälligkeitsentschädigung – die Zahl, die Sie vorher kennen sollten

Lösen Sie ein Darlehen mit fester Zinsbindung vorzeitig ab, darf die Bank den entgangenen Zins als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wie hoch die ausfällt, hängt von Restschuld, Restlaufzeit und dem aktuellen Zinsniveau ab und kann durchaus vier- bis fünfstellig werden. Fordern Sie bei Ihrer Bank eine schriftliche Berechnung an, bevor Sie einen Preis festlegen – sie gehört in Ihre Kalkulation.

Wann sie entfällt oder sinkt

Die Alternative: das Darlehen mitnehmen

Viele Banken erlauben, ein bestehendes Darlehen auf ein neues Objekt zu übertragen (Pfandtausch). Wenn Sie ohnehin wieder kaufen, ist das häufig deutlich günstiger als die Ablösung. Fragen Sie danach ausdrücklich – von sich aus bietet es kaum eine Bank an.

Was das für den Zeitplan bedeutet

Löschungsbewilligung und Ablösesumme brauchen Vorlauf. Ich frage deshalb schon beim ersten Gespräch nach Darlehensnummer, Zinsbindung und Restschuld und melde mich rechtzeitig bei Ihrer Bank – damit am Notartermin nicht auf ein Schreiben gewartet wird.

Allgemeine Informationen zum Ablauf, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Darlehen erteilt Ihre Bank.

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Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – die erste Einschätzung ist immer kostenlos.