Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Besichtigungstermin sind, desto schneller
geht es danach – und desto seriöser wirkt ein Angebot auf Kaufinteressenten. Diese
Dokumente frage ich bei jedem Verkauf als Erstes ab:
Immer nötig
- Aktueller Grundbuchauszug – nicht älter als wenige Monate, erhältlich
beim zuständigen Amtsgericht bzw. online über das Grundbuchportal.
- Energieausweis – beim Verkauf Pflicht (§ 80 Abs. 3 Gebäudemodernisierungsgesetz,
GModG; bis Juli 2026 hieß das Gesetz GEG). Spätestens bei der Besichtigung muss er vorliegen, und
sobald er vorliegt, gehören Art, Kennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse in jede
Anzeige (§ 87 GModG).
- Lageplan bzw. Flurkarte – zeigt Grundstücksgrenzen und Nachbargrundstücke,
erhältlich beim Katasteramt.
- Wohnflächenberechnung – idealerweise nach der Wohnflächenverordnung;
fehlt sie, lässt sie sich anhand vorhandener Baupläne nachvollziehen oder neu aufmessen.
- Grundsteuerbescheid – der letzte Bescheid des Finanzamts.
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung samt Aufteilungsplan.
- Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen (meist 3 Jahre) –
zeigen, ob größere Sanierungen beschlossen oder geplant sind.
- Aktueller Stand der Instandhaltungsrücklage.
- Nachweis der monatlichen Hausgeldzahlungen.
Wenn vorhanden
- Nachweise über Modernisierungen (Rechnungen, Baujahr von Heizung/Dach/Fenstern).
- Bestehende Mietverträge, falls die Immobilie vermietet ist.
- Baupläne und Baugenehmigungen, insbesondere bei An- oder Umbauten.
Fehlt etwas davon – kein Grund zur Sorge. Die meisten Unterlagen besorgen wir gemeinsam
mit Ihnen, bevor das Exposé fertig ist.