Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – alle Erben werden gemeinsam Eigentümer, unabhängig vom Erbanteil. Nach § 2040 BGB kann über die Immobilie als Ganzes nur gemeinsam verfügt werden: Ein Verkauf braucht die Zustimmung aller Miterben.
Die Zehnjahresfrist für die Spekulationssteuer (§ 23 EStG) beginnt beim Erbfall nicht neu – maßgeblich ist weiterhin der ursprüngliche Kaufzeitpunkt durch den Erblasser. Unabhängig davon kann beim Erwerb selbst Erbschaftsteuer anfallen, je nach Verwandtschaftsgrad und den geltenden Freibeträgen. Beides ist eine Frage für den Steuerberater, nicht für den Makler – ich stelle den Kontakt gern her.
Der häufigste Streitpunkt ist nicht die Frage „verkaufen oder nicht", sondern der Wert. Eine neutrale, von allen Erben in Auftrag gegebene Bewertung nimmt dem Thema oft die Emotion – jeder rechnet mit derselben Zahl. Wir bewerten in solchen Fällen bewusst für die Erbengemeinschaft als Ganzes, nicht im Auftrag eines Einzelnen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei größeren oder strittigen Nachlässen empfiehlt sich zusätzlich der Rat eines Fachanwalts für Erbrecht.
Rufen Sie an oder schreiben Sie mir – die erste Einschätzung ist immer kostenlos.