Immobilien ABC

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt und ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Wohnung oder sonstige Räume in sich abgeschlossen sind.

Auflassungsvormerkung

Ein Käufer einer Immobilie ist erst mit der Eintragung im Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Mit dem schuldrechtlichen Anspruch auf Eintragung oder Löschung eines Rechts an einem Grundstück, wird abgesichert, dass der Verkäufer das Grundstück kein weiteres Mal verkaufen kann. Zudem erlaubt die Auflassungsvormerkung dem Käufer den Kaufpreis erst nach der der Eintragung ins Grundbuch zu bezahlen.

Alleinauftrag

Ein Alleinauftrag (Makleralleinauftrag) bezeichnet die Vertragsbeziehung zwischen einem Makler und dem jeweiligen Auftraggeber. Wird dieser Vertrag abgeschlossen ist es nur diesem einem Immobilienmakler erlaubt die Immobilie zu vermakeln.

Abbruchswert

Von einem Abbruchswert ist die Rede, wenn ein bebautes Grundstück wirtschaftlich nicht mehr genutzt werden kann und die Kosten für den Abbruch vom Grundstückswert abgezogen werden.

Abmarkung

Der Begriff Abmarkung bezeichnet die rechtswirksame Kennzeichnung einer Flurstücksgrenze mit Hilfe von dauerhaften Grenzzeichen in der Örtlichkeit

Abgeltungsklausel

Enthält ein Mietvertrag eine Abgeltungsklausel, verpflichtet sich der Mieter bei Auszug zu der anteiligen Kostenübernahme für Schönheitsreparaturen einer Fachfirma, wenn die Fristen für Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen sind.

Abschreibung (AfA)

Im Laufe der Zeit werden Häuser und Gebäude abgenutzt. Die Dauer der Nutzung ist somit beschränkt, was in verschiedenen Bereichen steuerlich geltend gemacht werden kann.

Altbau

Als Altbau wird in Wohngebäude überwiegend aufgrund seiner Beschaffenheit und der während bestimmter Zeitperioden üblichen Bauweise bezeichnet. Hiermit ist im Wesentlichen die bis zum Zweiten Weltkrieg übliche Bauweise im Wohnungsbau gemeint, bei der typischerweise Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und Kastenfenster verwendet wurden. Der Beginn der Bauausführung von Betonwänden und -decken sowie Verbund- und Isolierglasfenstern markiert deshalb allgemein das Ende der Altbauära und wird in Deutschland meist auf das Jahr 1949 datiert.

Amortisation

Ein Objekt hat sich amortisiert, wenn die anfänglichen Aufwendungen dafür durch Erträge gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird als Amortisationszeit bezeichnet.

Anderkonto

In einem Anderkonto/Treuhandkonto werden Fremdgelder von einem Notar verwaltet.

Ankaufsrecht

bezeichnet die vorrangige Befugnis eines Kaufinteressenten, ein Objekt (Grundstück, Haus, etc.) zu erwerben, wenn gewisse Vertragsbedingungen eingetreten sind. Das Ankaufsrecht muss notariell beurkundet sein.

Annuität

Die Annuität beschreibt den monatlich gleichbleibenden Betrag, der jährlich für ein Darlehen oder eine Hypothek aufgewendet werden muss. Er errechnet sich aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil und wird gezahlt, bis das gesamte Darlehen zurückgezahlt worden ist.

App.

Appartment

Auflassungsvormerkung

Wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, sind anschließende Verfügungen über eine Immobilie unwirksam. Sie dient der Sicherheit von Immobilienkäufern.

Ausst.

Ausstattung

Aval (Avalkredit/Bürgschaft)

Mit der Unterzeichnung einer Bürgschaft / eines Avals verpflichtet sich der Bürge dem Gläubiger eines Dritten gegenüber, für dessen Verbindlichkeiten aufzukommen.

 

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